Die Zentralbank hat den Betrag der Dollars, die Sparer pro Monat kaufen können, auf 200 USD gesenkt.
ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK
Mitteilung „A“ 6815/2019, 28.10.2013 AN DIE FINANZINSTITUTE, AN DIE ÄNDERUNGSTECHNIKER: Verweis: Rundschreiben CAMEX 1 - 818, Äußeres und Änderungen. Anpassungen
Wir wenden uns an Sie, um Sie darüber zu informieren, dass diese Institution den folgenden Beschluss mit Wirkung zum 28.10.19 einschließlich angenommen hat: 1. Änderung von Nummer 6 der Mitteilung „A“ 6770, geändert durch Nummer 1.11. of Communication “A” 6780 für Folgendes: “6. Die BCRA - Vereinbarung über den Zugang gebietsansässiger Personen zum Devisenmarkt für die Konstitution externer Vermögenswerte (Konzeptcodes A01, A02, A03, A04, A06, A07, A08, A09, A14, A16 und A17), Unterstützung bei Familien- und Derivativgeschäften (Konzeptcode A05), wenn sie in allen Unternehmen, die zum Betrieb im Austausch und im Rahmen der oben genannten Konzepte berechtigt sind, den Gegenwert von 200 USD pro Monat überschreitet. Die Transaktion muss mit einer Belastung der Konten des Kunden bei lokalen Finanzinstituten durchgeführt werden, wobei die Verwendung von Bargeld in lokaler Währung bei Transaktionen bis zu einem Gegenwert von US $ 100 im Kalendermonat und in der Gruppe von Einheiten zulässig ist, die zum Tausch berechtigt sind. Im Falle von Konzepten, die in den externen Vermögenswerten des Kunden enthalten sind, muss die autorisierte Verkaufseinheit die Fahrkarten oder Schecks des Reisenden in Fremdwährung ausliefern oder die Gelder auf einem Fremdwährungskonto des Kunden bei lokalen Finanzinstituten oder in gutschreiben gegebenenfalls ein Bankkonto des Kunden im Ausland. “2. Ändern Sie Punkt 7 der Mitteilung„ A “6770 wie folgt:„ 7. Die vorherige Vereinbarung der BCRA über den Zugang gebietsfremder Personen zum Devisenmarkt für den Kauf von Fremdwährungen in Beträgen über dem Gegenwert von 100 US-Dollar pro Monat in allen Unternehmen, die zur Ausübung des Devisenhandels berechtigt sind. Die Geschäftstätigkeit von: a) internationalen Organisationen und Institutionen, die offizielle Exportkreditagenturen ausüben, b) diplomatischen und konsularischen Vertretungen und diplomatischem Personal, das im Land für Überweisungen zugelassen ist, die bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit getätigt werden, ist von der Begrenzung des vorstehenden Absatzes ausgenommen. Funktionen, c) Vertretungen im Land von Gerichten, Behörden oder Ämtern, Sondermissionen, Kommissionen oder bilateralen Gremien, die durch internationale Verträge oder Übereinkünfte, bei denen die Argentinische Republik Vertragspartei ist, errichtet wurden, sofern die Übertragungen im Rahmen ihrer Ausübung erfolgen d) Auslandsüberweisungen im Namen von Personen, die von der Nationalen Sozialversicherungsbehörde (ANSES) Ruhegehälter und / oder Ruhegehälter beziehen, in Höhe des Betrags, der von dieser Behörde im Kalendermonat und im Monat gezahlt wurde als die Überweisung auf ein Bankkonto erfolgt, das sich im Besitz von d der Begünstigte in seinem eingetragenen Wohnsitzland. “3. Ändern Sie Ziffer i) von Ziffer 1 der Mitteilung„ A “6787 wie folgt:„ i) Es handelt sich um Mittel aus Hypothekendarlehen, die von lokalen Finanzinstituten gewährt wurden. Für den Fall, dass der Kaufvorgang im Rahmen des Procrear-Programms durchgeführt wird, können auch die Mittel aus Subventionen dieses Programms verwendet werden. “4. Stellen Sie fest, dass Bargeldabhebungen im Ausland mit lokalen Debitkarten möglich sind Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens können sie nur noch in Fremdwährung von lokalen Konten des Kunden abgebucht werden. 5. Stellen Sie sicher, dass die Austauschagenturen durch die Bestimmungen von Abschnitt 3.6 erreicht werden. des bestellten Textes von Exterior and Changes. 6. Legen Sie innerhalb von 90 Kalendertagen den Zeitraum fest, innerhalb dessen die Registrierung der zollrechtlichen Erfassung der Waren im Falle von Vorauszahlungen für Einfuhren an Lieferanten, die nicht mit dem Einführer verbunden sind, und die vorherige Konformität der BCRA für Vorauszahlungen für Einfuhren an verbundene Lieferanten nachgewiesen werden soll mit dem Importeur. 7. Damit festgestellt werden kann, dass die zur Durchführung von Änderungen befugten Stellen dieser Zentralbank am Ende eines jeden Tages und mit einer Frist von zwei Werktagen die Informationen über den Verkauf von Änderungen übermitteln müssen, die auf Antrag der Kunden oder des Geschäftsbetriebs der Bank erfolgen Unternehmen, das für jeden der drei Geschäftstage, die ab dem ersten gemeldeten Tag gezählt werden, Zugang zum Börsenmarkt für einen täglichen Betrag von mindestens 2 Mio. USD gewährt. Das heißt, in T = 1 geben sie die Operationen von T = 3, T = 4 und T = 5 an, in T = 2 geben sie die Operationen von T = 4, T = 5 und T = 6 an und so weiter. Ab dem 28.10.19 und bis zur Umsetzung des entsprechenden Informationsregimes müssen die Vorgänge an die E-Mail-Adresse anticipooperaciones@bcra.gob.ar gesendet werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Berichtseinheit, CUIT und Name des Kunden (einschließlich des Geschäftstätigkeit der Unternehmen), Datum der Geschäftstätigkeit, Konzeptcode und Gegenwert in US-Dollar. Um die Operationen des Tages 30.10.19 durchzuführen, werden die Informationen mit einem Vorschuss von 1 Werktag zugelassen. 8. Stellen Sie fest, dass die Kunden der autorisierten Stellen sie mit dem erforderlichen Vorschuss informieren müssen, damit die Stellen die unter dem vorstehenden Punkt festgelegte Anforderung erfüllen können, damit sie den Umtauschvorgang in dem Maße fortsetzen können, wie dies erforderlich ist Gleichzeitig werden die übrigen Anforderungen des Reglements erfüllt. Am Tag des Vorgangs oder der Vorgänge kann der Kunde beschließen, die von einer autorisierten Stelle gemeldeten Vorgänge auszuführen. In diesen Fällen muss das intervenierende Unternehmen über eine Aufzeichnung des berichtenden Unternehmens verfügen, dass das Vorhaben ordnungsgemäß informiert wurde.
Wir begrüßen Sie aufmerksam.
ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK Oscar C. Marchelletta, Senior Manager für auswärtige Angelegenheiten und Veränderungen a / c - Agustín Torcassi, stellvertretender Generaldirektor der Finanzregulierung. e. 28.10.2013 Nr. 82190/19 v. 28.10.2013
Erscheinungsdatum 10/28/2019
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Mitteilung „A“ 6815/2019, 28.10.2013 AN DIE FINANZINSTITUTE, AN DIE ÄNDERUNGSTECHNIKER: Verweis: Rundschreiben CAMEX 1 - 818, Äußeres und Änderungen. Anpassungen
Wir wenden uns an Sie, um Sie darüber zu informieren, dass diese Institution den folgenden Beschluss mit Wirkung zum 28.10.19 einschließlich angenommen hat: 1. Änderung von Nummer 6 der Mitteilung „A“ 6770, geändert durch Nummer 1.11. of Communication “A” 6780 für Folgendes: “6. Die BCRA - Vereinbarung über den Zugang gebietsansässiger Personen zum Devisenmarkt für die Konstitution externer Vermögenswerte (Konzeptcodes A01, A02, A03, A04, A06, A07, A08, A09, A14, A16 und A17), Unterstützung bei Familien- und Derivativgeschäften (Konzeptcode A05), wenn sie in allen Unternehmen, die zum Betrieb im Austausch und im Rahmen der oben genannten Konzepte berechtigt sind, den Gegenwert von 200 USD pro Monat überschreitet. Die Transaktion muss mit einer Belastung der Konten des Kunden bei lokalen Finanzinstituten durchgeführt werden, wobei die Verwendung von Bargeld in lokaler Währung bei Transaktionen bis zu einem Gegenwert von US $ 100 im Kalendermonat und in der Gruppe von Einheiten zulässig ist, die zum Tausch berechtigt sind. Im Falle von Konzepten, die in den externen Vermögenswerten des Kunden enthalten sind, muss die autorisierte Verkaufseinheit die Fahrkarten oder Schecks des Reisenden in Fremdwährung ausliefern oder die Gelder auf einem Fremdwährungskonto des Kunden bei lokalen Finanzinstituten oder in gutschreiben gegebenenfalls ein Bankkonto des Kunden im Ausland. “2. Ändern Sie Punkt 7 der Mitteilung„ A “6770 wie folgt:„ 7. Die vorherige Vereinbarung der BCRA über den Zugang gebietsfremder Personen zum Devisenmarkt für den Kauf von Fremdwährungen in Beträgen über dem Gegenwert von 100 US-Dollar pro Monat in allen Unternehmen, die zur Ausübung des Devisenhandels berechtigt sind. Die Geschäftstätigkeit von: a) internationalen Organisationen und Institutionen, die offizielle Exportkreditagenturen ausüben, b) diplomatischen und konsularischen Vertretungen und diplomatischem Personal, das im Land für Überweisungen zugelassen ist, die bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit getätigt werden, ist von der Begrenzung des vorstehenden Absatzes ausgenommen. Funktionen, c) Vertretungen im Land von Gerichten, Behörden oder Ämtern, Sondermissionen, Kommissionen oder bilateralen Gremien, die durch internationale Verträge oder Übereinkünfte, bei denen die Argentinische Republik Vertragspartei ist, errichtet wurden, sofern die Übertragungen im Rahmen ihrer Ausübung erfolgen d) Auslandsüberweisungen im Namen von Personen, die von der Nationalen Sozialversicherungsbehörde (ANSES) Ruhegehälter und / oder Ruhegehälter beziehen, in Höhe des Betrags, der von dieser Behörde im Kalendermonat und im Monat gezahlt wurde als die Überweisung auf ein Bankkonto erfolgt, das sich im Besitz von d der Begünstigte in seinem eingetragenen Wohnsitzland. “3. Ändern Sie Ziffer i) von Ziffer 1 der Mitteilung„ A “6787 wie folgt:„ i) Es handelt sich um Mittel aus Hypothekendarlehen, die von lokalen Finanzinstituten gewährt wurden. Für den Fall, dass der Kaufvorgang im Rahmen des Procrear-Programms durchgeführt wird, können auch die Mittel aus Subventionen dieses Programms verwendet werden. “4. Stellen Sie fest, dass Bargeldabhebungen im Ausland mit lokalen Debitkarten möglich sind Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens können sie nur noch in Fremdwährung von lokalen Konten des Kunden abgebucht werden. 5. Stellen Sie sicher, dass die Austauschagenturen durch die Bestimmungen von Abschnitt 3.6 erreicht werden. des bestellten Textes von Exterior and Changes. 6. Legen Sie innerhalb von 90 Kalendertagen den Zeitraum fest, innerhalb dessen die Registrierung der zollrechtlichen Erfassung der Waren im Falle von Vorauszahlungen für Einfuhren an Lieferanten, die nicht mit dem Einführer verbunden sind, und die vorherige Konformität der BCRA für Vorauszahlungen für Einfuhren an verbundene Lieferanten nachgewiesen werden soll mit dem Importeur. 7. Damit festgestellt werden kann, dass die zur Durchführung von Änderungen befugten Stellen dieser Zentralbank am Ende eines jeden Tages und mit einer Frist von zwei Werktagen die Informationen über den Verkauf von Änderungen übermitteln müssen, die auf Antrag der Kunden oder des Geschäftsbetriebs der Bank erfolgen Unternehmen, das für jeden der drei Geschäftstage, die ab dem ersten gemeldeten Tag gezählt werden, Zugang zum Börsenmarkt für einen täglichen Betrag von mindestens 2 Mio. USD gewährt. Das heißt, in T = 1 geben sie die Operationen von T = 3, T = 4 und T = 5 an, in T = 2 geben sie die Operationen von T = 4, T = 5 und T = 6 an und so weiter. Ab dem 28.10.19 und bis zur Umsetzung des entsprechenden Informationsregimes müssen die Vorgänge an die E-Mail-Adresse anticipooperaciones@bcra.gob.ar gesendet werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Berichtseinheit, CUIT und Name des Kunden (einschließlich des Geschäftstätigkeit der Unternehmen), Datum der Geschäftstätigkeit, Konzeptcode und Gegenwert in US-Dollar. Um die Operationen des Tages 30.10.19 durchzuführen, werden die Informationen mit einem Vorschuss von 1 Werktag zugelassen. 8. Stellen Sie fest, dass die Kunden der autorisierten Stellen sie mit dem erforderlichen Vorschuss informieren müssen, damit die Stellen die unter dem vorstehenden Punkt festgelegte Anforderung erfüllen können, damit sie den Umtauschvorgang in dem Maße fortsetzen können, wie dies erforderlich ist Gleichzeitig werden die übrigen Anforderungen des Reglements erfüllt. Am Tag des Vorgangs oder der Vorgänge kann der Kunde beschließen, die von einer autorisierten Stelle gemeldeten Vorgänge auszuführen. In diesen Fällen muss das intervenierende Unternehmen über eine Aufzeichnung des berichtenden Unternehmens verfügen, dass das Vorhaben ordnungsgemäß informiert wurde.
Wir begrüßen Sie aufmerksam.
ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK Oscar C. Marchelletta, Senior Manager für auswärtige Angelegenheiten und Veränderungen a / c - Agustín Torcassi, stellvertretender Generaldirektor der Finanzregulierung. e. 28.10.2013 Nr. 82190/19 v. 28.10.2013
Erscheinungsdatum 10/28/2019